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Unterricht an der Kreismusikschule Kon.centus wieder fast uneingeschränkt möglich!

Liebe SchülerInnen und liebe Eltern,

Ab dem 21. Februar darf der Einzel-, Gruppen und Ensembleunterricht mit maximal 15 Personen unter Beachtung der Maskenpflicht und der 2G-Plus-Regeln wieder in der Kreismusikschule Kon.centus stattfinden.

  • Kinder unter 7 Jahren: Teilnahme ist ohne Test möglich, wenn sie symptomfrei sind.

  • SchülerInnen bis 18 Jahre sind von der 2G+ Regel befreit, wenn Sie an einer allgemeinbildenden Schule der Teststrategie unterliegen und den entsprechenden Nachweis vorlegen.

  • SchülerInnen über 18 Jahre unterliegen der 2G+ Regel, d. h. sie müssen zum Besuch der Musikschule geimpft oder genesen sein UND ein aktuell gültiges Testzertifikat vorlegen. 
    Das Erfordernis der Vorlage eines negativen Testnachweises entfällt bei geimpften Personen, die einen Nachweis über eine durchgeführte Auffrischungsimpfung (sogenannte Boosterimpfung) gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

Bitte beachten Sie die 2G+-Regel, Besucher-Registrierung, Maskenpflicht und die Hygieneregeln.