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Ein Schuljahr endet - ein Neues beginnt mit neuer gemeinsamer Gebührensatzung für die beiden Kreismusikschulen Kon.centus und Müritz

Sehr verehrte Eltern, liebe SchülerInnen der Kreismusikschule Kon.centus,

ein ereignisreiches und durchaus einzigartiges Musikschuljahr geht nun zu Ende. Ich hoffe sehr, dass Sie und Ihre Liebsten gesund geblieben und Sie alle wohlbehalten durch diese Gesundheits-Krise gekommen sind. Die vielen Ausfälle von Veranstaltungen und das möglichst schnelle Reagieren auf immer wieder neue Umstände haben uns als Musikschulteam viel abverlangt. Deswegen freuen wir uns - wie Sie hoffentlich auch - auf die verdiente Erholung in den Ferien. Lassen Sie uns alle hoffen, dass wir nach den Ferien wieder gesund und fröhlich musizieren werden können und Ihre Kinder die bestmögliche musikalische Bildung erhalten werden.

Sämtliche Gebührenbescheide bezüglich der Erstattungen auf Grund der Corona-Krise werden voraussichtlich bis zum 03.07.2020 unser Haus verlassen haben. Ich danke Ihnen im Namen unserer Verwaltung für Ihre Geduld und Ihr Wohlwollen für unsere Kreismusikschule Kon.centus. Bei Fragen können Sie sich während unserer Dienstzeiten gerne an uns wenden. Bitte berücksichtigen Sie, dass unsere Büros in der 29. und 30. Kalenderwoche nicht besetzt sein werden.

Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat am 10.06.2020 eine neue Gebührensatzung für die Kreismusikschulen Kon.centus und Müritz beschlossen. Dies ist das erste Mal, dass beide Kreismusikschulen dieselbe Gebührensatzung haben. Anders als an der KMS Müritz kommt es an Kon.centus größtenteils nur zu sehr moderaten Preiserhöhungen, im Bereich des Gruppenunterrichts und Lehrgangswesens sogar zu Preisnachlässen. An zwei Stellen werden Sie die Gebührenerhöhungen vor allem bemerken: bei der Instrumentenmiete und beim Ensemble-Unterricht, wenn Sie oder ihr Kind kein Hauptfach an der Musikschule belegen. Umgekehrt können wir endlich eine Sozial-Ermässigung anbieten und MusikschülerInnen, die ein Hauptfach belegen, werden in Zukunft gar keine Ensemble-Gebühren mehr bezahlen. Ich bin sehr froh, dass wir als Kreismusikschule Kon.centus viele Ensembles betreuen und sehe dies auch als einen sehr wichtigen Teil unseres Bildungsangebotes für Erwachsene. Die vom Kreistag beschlossene Gebührensatzung in gültiger Form können Sie hier downloaden. Die Preise erscheinen jetzt als Jahresgebühren, die Fälligkeiten sind vierteljährlich. Natürlich können Sie aber auch nach wie vor monatlich bezahlen, falls gewünscht.

Bei der neuen Gebührensatzung wird Ihnen vielleicht auffallen, dass einige Unterrichtsarten weggefallen sind. Wir werden versuchen, dennoch auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen und sicherlich für jeden musikpädagogischen Bedarf eine geeignete Lösung auch in Bezug auf die Unterrichtszeit finden. Im Falle einer Gebührensatzungs-Änderung haben Sie die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die neue Gebührensatzung ist Teil eines Gesamtpaketes aus einer Honorarordnung für unsere Honorarkräfte, Gebührensatzung und einer Anpassung der Musikschulsatzung. Viele Verbesserungen werden uns einen sehr zeitgemässen Unterricht ermöglichen, der auf die Bedürfnisse einer sich wandelnden Gesellschaft zugeschnitten sein wird.

Im Namen des gesamten Musikschul-Teams wünsche ich allen Familien und SchülerInnen, ob jung ob älter, erholsame und entspannte Ferien. Wir freuen uns auf das Wiedersehen!